Rechtsanwalt und Notar Dr. Jan Baumann, LL.M.
Notare sind als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes für die Gestaltung, Durchführung und Beurkundung oder Beglaubigung von Rechtsvorgängen zuständig.
In nunmehr zweiter Generation stehen wir und Notar Dr. Jan Baumann, LL.M. Ihnen in unserer Kanzlei in Charlottenburg für sämtliche notarielle Leistungen uneingeschränkt zur Verfügung.
Insbesondere im Bereich des Immobilien-, Erb- und Familienrechtes, aber auch im Gesellschaftsrecht begleiten wir Sie von dem Entwurf bis zum Abschluss des Rechtsgeschäftes. Wir betreuen Sie von der einfachen Unterschriftsbeglaubigung oder Beglaubigung einer Zeugniskopie, über den Erwerb eines Einfamilienhauses, bis hin zur Errichtung eines Kraftwerkes oder Börsengang Ihres Startups.
Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht umfassen z.B.
- Gründung von Gesellschaften jeglicher Rechtsform
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Gesellschaftervereinbarungens
- Unternehmensverträge (Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge)
- Unternehmenskaufverträge jeglicher Art (Share & Asset Deal)
- Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhung- und herabsetzung)
- Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel) - auch grenzüberschreitend
- Betreuung sämtlicher Handelsregisterangelegenheiten
- Unternehmensnachfolgeplanung
Unsere Leistungen im Familien- und Erbrecht umfassen z.B.
- Beratung und Umsetzung von Ehe- und Erbverträgen
- Beratung und Umsetzung von Testamenten - auch mit internationalem Bezug
- Unternehmens- und Vermögensnachfolge
- Beratung und Umsetzung von Familienpoolgesellschaften als Vehikel zur Vermögensnachfolge
Unsere Leistungen im Immobilienrecht umfassen z.B.
- An- und Verkäufe von Wohn- und Gewerbeimmobilien
- Erwerb, Gründung sowie Restrukturierung von Immobiliengesellschaften und Immobilienfonds
- Begründung von Wohnungseigentum
- Grundstücksentwicklung für Bauträger vom Ankauf bis zum Einzelkaufvertrag
- Bestellung von Grundpfandrechten (Grundschulden/Hypotheken)
- Bestellung von Dienstbarkeiten, Erbbau-, Nießbrauch- und Wohnrechten
- Übertragung von Grundstücken im Rahmen der vorweggenommen Erbfolge